Fortbildung

„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück“.

Lebenslanges Lernen ist wichtig und im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungspflicht unerlässlich (siehe § 49 Abs 2c ÄrzteG und § 14a Verordnung über ärztliche Fortbildung).   Die OBGAM ist bemüht, ihren Mitgliedern spannende Vorträge und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten. Eine Auswahl finden Sie hier. 

Gerne nehmen wir auch Ihre Vorschläge an – kontaktieren Sie uns unter office@obgam.at